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Eckhard Bauerschmidt: Kreistagsbeschluss zum ÖPNV ist rechtens

Die IHK und der Europaabgeordnete Koch erwecken den Eindruck, dass die Entscheidung des Kreistages zur Neustrukturierung des ÖPNV im Ilm-Kreis rechtswidrig wäre. Dem muss in entschiedener Weise widersprochen werden.

Der Kreistagsbeschluss ist rechtens und er ist rechtmäßig zu Stande gekommen!

Die Thüringer Kommunalordnung regelt in ihrem § 87 eindeutig, dass die Landkreise verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehres zu treffen. Das haben die Kreistagsmitglieder am 6. September 2017 mit Mehrheit getan. Dass die Entscheidung im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung stattgefunden hat, war durch entsprechende Darlegungen vor der Abstimmung der Tagesordnung begründet worden. Hauptgrund war, dass bei dieser Entscheidung die Interessen von Unternehmern zu respektieren waren.

Widersprochen werden muss auch der Behauptung, dass Landrätin Petra Enders bei der Neustrukturierung des ÖPNV im Ilm-Kreis etwas mit der Brechstange durchsetzen will. Das Gegenteil ist der Fall. Seit Jahren (seit 2009!) bemüht sich der Kreistag für die Zukunft des ÖPNV eine gesetzeskonforme Lösung zu finden, die den Ansprüchen an einen modernen öffentlichen Busverkehr entspricht, die Kontroll- und Einflussrechte des Kreistages sichert und die die Erfahrungen der am ÖPNV beteiligten Unternehmen IOV und RBA gewährleistet.

Es kam zu keiner Einigung, so dass im Dezember 2016 der Kreistag beschlossen hat, die entsprechenden Gesellschafterverträge mit IOV und RBA zum 31. 12. 2017 zu kündigen.

Schon dieser Beschluss wurde nichtöffentlich gefasst, ohne dass es einen Aufschrei gegeben hatte.

Am 6. September diesen Jahres musste eine Entscheidung her, denn sowohl die europaweite Ausschreibung als auch die Kommunalisierung der ÖPNV-Dienstleistungen zum 01. Juli 2019 braucht den notwendigen zeitlichen Vorlauf.

Nach geltender Beschlusslage wird es ab 1. Juli 2019 nur noch ein Busunternehmen geben, das den ÖPNV im Ilm-Kreis fährt. Das gibt es nicht zum Nulltarif – beim ÖPNV gibt es überhaupt nichts zum Nulltarif, weil alles mit Steuergeldern subventioniert ist.

Mit der Entscheidung des Kreistages ab 2019 mit einem 100 % kommunalisierten Unternehmen den Busverkehr zu fahren ist ab dann zu 100 % gewährleistet, dass diese Steuergelder ausschließlich für den ÖPNV eingesetzt werden und nicht unkontrolliert in andere Geschäftsfelder fließen.

Vorgesehen ist, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der RBA Übernahmeangebote in das neue Busunternehmen gemacht werden. Niemand muss Sorge um einen Arbeitsplatz haben. Das ist einer der Gründe, die mich optimistisch in die Zukunft blicken lassen. Es wird keine Verschlechterung in der Angebotsqualität geben und die Kosten werden ebenfalls nicht explodieren.

Die erfolgreiche Kommunalisierung der Müllentsorgung im Ilm-Kreis ist der eindeutige Beweis, dass der Landkreis in der Lage ist, komplexe Sachverhalte in eigener Regie zu organisieren, so wie es dutzende Landkreise und Kommunen mit den ihnen übertragenen Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ebenfalls tun.

Ein Kreis – ein Unternehmen! Dieser Grundsatz prägt das politische Geschehen im Ilm-Kreis von Anfang an. Das war bei der Fusionierung der beiden Sparkassen so, das war so, als wir aus den Kreiskrankenhäusern Arnstadt und Ilmenau die Ilm-Kreis-Kliniken gebildet haben. Wir haben aus Arnstadt Entsorgung und IUWD einen Betrieb für die Müllentsorgung gemacht und, das ist der Plan: Wir werden ab 1. Juli 2019 mit einem Busunternehmen den ÖPNV im Kreis fahren.

Eckhard Bauerschmidt
Mitglied des Kreistages, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, Beigeordneter