START

Geschichte: Vor 90 Jahren – Arbeitskampf in der Ilmenauer Porzellanindustrie

Das Jahr 1924 hätte eigentlich ein weniger turbulentes werden können, befand sich doch die Wirtschaft gerade in einem deutlichen Aufschwung. Vorbei war die schlimme Zeit der Inflation, in der die, die noch Arbeit hatten, ihren am Ende nach Billionen zählenden und in Gestalt mehrerer Pfunde Papier ausgezahlten Lohnes gerade noch im Waschkorb nach Hause schleppen konnten. Vorbei war die Zeit, wo man anschließend zum Bäcker rannte, um für das von Tag zu Tag wertloser werdende Papiergeld wenigstens noch ein Brot zu ergattern. Das Ende der Hyperinflation brachte ab 1. November 1923 mit der Einführung zunächst der Renten-, dann der Reichsmark endlich wieder eine stabile Währung. Die lohnabhängig Beschäftigten wie auch die kleinen Handwerker und Bauern, aber auch viele Mittelständler mussten beim Umtausch der wertlosen Papiermark schwere Verluste hinnehmen und verarmten. Immerhin war für eine Rentenmark eine Billion Papiermark hinzublättern, wogegen Immobilien- und Aktienbesit  zer dank eines für sie günstigen Umtauschkurses ihren Schnitt machten. Das Ende der Inflation brachte eine relative Stabilisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit sich, doch diese Stabilität erwies sich bereits wenige Monate später als trügerisch: Der April 1924 erlebte in vielen Zweigen der Thüringer Industrie schwere Arbeitskämpfe, bei denen Unternehmerverbände und Staat alle Machtmittel einsetzten, um die immer wieder aufflammenden Streiks und Protestaktionen zu unterdrücken.

War zunächst vor allem die in Ostthüringen ansässige Textilindustrie betroffen, folgten alsbald auch in Südthüringen zahlreiche Unternehmen. Stand hier die Kammgarnspinnerei Wernshausen für die Textilindustrie, so waren im Mai einige Ilmenauer Porzellanfabriken betroffen. Viel hatte die konservative Presse dazu nicht zu vermelden gehabt, zudem ließ sie sich damit Zeit. So hielt es „Die Henne“ erst am Dienstag, dem 13. Mai, für erforderlich, ihre Leserinnen und Leser in einer ein  spaltigen und lediglich sieben Zeilen umfassenden Meldung über „Teilstreiks in der Ilmenauer Porzellanindustrie“ zu informieren. Dabei waren die Gießer, Former und Maler der Ilmenauer Porzellanfabrik AG sowie des Unternehmens Galluba & Hofmann bereits eine Woche zuvor in den Ausstand getreten. Die Streikenden forderten eine Anhebung der Akkordlöhne auf das Friedensniveau. Immerhin hatte sich ihre Lebenslage durch Inflation und Umtauschkurs bei Einführung der Rentenmark erheblich verschlechtert. Dass sich die Indexziffer für Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Bekleidung, Beleuchtung) laut Feststellung des Statistischen Reichsamtes vom 3. März auf das 1,06 Billionenfache der Vorkriegszeit erhöht hatte, interessierte die Kapitaleigner freilich nicht. Es wurden im Gegenteil auch weiterhin alle Mittel eingesetzt, um Proteste gegen menschenunwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen in Keime zu ersticken: Am Dienstag, dem 27. Mai 1924, berichtete „Die Henne“  über die vom „Arbeitgeberverband der Deutschen Feinkeramischen Industrie“ getroffene Verhängung der Aussperrung in sämtlichen ihm angehörenden Betrieben Thüringens und Bayerns. Das war eine der für die Beschäftigten nachteiligsten und daher folgenschwersten Strafmaßnahmen der Unternehmerverbände, verbot sie doch das Betreten der Betriebe ungeachtet der Beendigung oder des Abbruchs von Streiks. Somit stellte sie ein die Einstellung jeglicher Lohnzahlungen nach sich ziehendes Arbeitsverbot dar. Betroffen waren gewöhnlich nicht nur die sich am Arbeitskampf beteiligt Habenden, sondern die gesamte Belegschaft. In nicht wenigen Fällen wurde sogar die „Kalte Aussperrung“ verhängt, also auch über die Beschäftigten von Zuliefer- und Abnehmerbetrieben, gleichgültig, ob dort ebenfalls gestreikt wurde oder nicht. Gegen das Unternehmerrecht auf Aussperrung haben sich die Gewerkschaften seit Jahrzehnten gewehrt, doch bis heute wurde staatlicherseits kein allgemeines Verbot  erlassen. Die Unternehmerseite müsse sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegen gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen auch zur Wehr setzen können, wird dazu gern argumentiert. Bewusst wird dabei außer Acht gelassen, dass Arbeitskämpfe durch die Unternehmerseite erst herausgefordert werden und zudem zwischen dieser und den lohnabhängig Beschäftigten schon auf Grund der völlig ungleich verteilten wirtschaftlichen Macht niemals eine Gleichrangigkeit besteht. So wurde denn in den bestreikten Unternehmen folgende Bekanntmachung verkündet: „Nachdem die wilden Streiks in Rudolstadt und Ilmenau ihre Erledigung nicht gefunden haben, trotzdem in ausgiebigen Verhandlungen von seiten der Arbeitnehmer weitgehendstes Entgegenkommen im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten gezeigt wurde, sind wir heute verpflichtet, auf ausdrückliche Anweisung des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Feinkeramischen Industrie der gesamten Belegschaft die Aussperrung zum 7. Juni ds. J. anzukündigen de  rart, daß nach dem Pfingstfeste der Betrieb nicht wieder eröffnet wird.“ Selbst wenn also letztlich eine Einigung zustandegekommen war, konnte der Unternehmerverband die Aussperrung anordnen, um zu zeigen, wer der „Herr im Hause“ war. Wenn für erforderlich gehalten, wurde Unternehmerinteressen auch mit staatlichen Machtmitteln zur Durchsetzung verholfen: So waren zur Niederschlagung des Pößnecker Textilarbeiterstreiks 40 Angehörige der Landespolizeigruppe Gera per Lkw in Marsch gesetzt worden, um Werktore und Zufahrtsstraßen abzusperren sowie Streikbrechern den Weg mit Gummiknüppeln freizuprügeln. Am 4. Juni verbot das Thüringische Innenministerium die Zeitungen der Arbeiterbewegung „Neue Zeitung“ (Jena), „Rotes Echo“ und „Ostthüringer Arbeiterzeitung“ wegen „Aufreizung zum Klassenkampf und Machtkampf“ für die Dauer von drei Wochen. Dabei spielte es keine Rolle, dass „Rotes Echo“ im damals preußischen Erfurt und damit außerhalb jeder Thüringer Zuständigkeit erschien.

Ursache der heftigen Arbeitskämpfe waren die seitens der Unternehmerverbände unternommenen Versuche, den durch die Novemberrevolution 1918 erkämpften Acht-Stunden-Tag wieder abzuschaffen. Die Beschäftigten wurden vor die Wahl gestellt, entweder bei gleichem Lohn von Montag bis Freitag täglich eine Stunde länger und damit einschließlich Sonnabend wöchentlich 53 Stunden zu arbeiten, oder bei Beibehaltung des Acht-Stunden-Tages erhebliche Lohneinbußen in Kauf zu nehmen. Gemäß Übereinkunft zwischen Rat der Volksbeauftragten, SPD, Gewerkschaften und Unternehmerverbänden vom 15. November 1918 war diese seit langem geforderte Arbeitszeitregelung zunächst für alle Unternehmen der Schwer- und Rüstungsindustrie eingeführt worden. Am 23. November hatte das „Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung“ die „Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter“ erlassen, wodurch die Arbeitszeit in der gesamten Wirtschaft auf acht Stunden begrenzt wurde  . So weit, so gut, doch war der Acht-Stunden-Tag seitens der Unternehmerverbände keineswegs als dauerhafter Zustand gedacht gewesen. Bei passender Gelegenheit suchten sie dieses durch die Revolution erzwungene Zugeständnis wieder rückgängig zu machen und gut fünf Jahre nach jenem 9. November sahen sie ihre Stunde gekommen: Bereits die Reichstagswahl vom 6. Juni 1920 hatte einige günstige Voraussetzungen zur Wiederherstellung alter, menschenunwürdiger und unsozialer Zustände geschaffen. Die Koalition aus SPD, DDP und Zentrum war auf Grund des mit einem Verlust von 16,2 % (61 Reichstagssitze) verheerenden Einbruchs der Sozialdemokratie gescheitert und hatte einer Regierung aus großbürgerlicher Deutscher Volkspartei (DVP), liberaler Deutscher Demokratischer Partei (DDP) und katholischer Zentrumspartei Platz machen müssen. Die Inflation hatte 1923 die arbeitenden Menschen in Armut, Not und Verzweiflung getrieben, was die Hoffnung auf den weitgehenden Verlust ihres Widerstands  willens und ihrer Widerstandskraft nährte. Neue Ansätze zu mit Parolen wie „Die Sozialisierung marschiert!“ längst versprochenen, jedoch immer noch ausstehenden gesellschaftlichen Veränderungen waren im Auftrage des sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert mit dem Reichsexekution genannten Sturz der als Arbeiterregierungen bezeichneten Koalitionen aus SPD und KPD in Sachsen (Ministerpräsident Erich Zeigner) und Thüringen (Ministerpräsident August Frölich) mittels militärischer Gewalt niedergeschlagen worden. Die Führung der SPD betrieb ungeachtet des Absturzes von 1920 auch weiterhin eine auf die Verständigung mit den Eignern der großen Industrie-, Finanz- und Agrarkapitalien zielende Politik der Anpassung und des Zurückweichens, wodurch sie wiederum ihre Stellung und ihren Einfluss schwächte. Unter diesen Umständen gelang den Unternehmerverbänden mit der am 21. Dezember 1923 erlassenen Arbeitszeitverordnung ein wichtiger Teilerfolg, da diese neben  dem Acht- auch einen Zehn-Stunden-Tag gestattete. So konnte der Versuch gewagt werden, wodurch die Arbeitskämpfe in zahlreichen Industriezweigen ausgelöst wurden. Der Kampf gegen die Aufweichung der Regelungen zum Acht-Stunden-Tag erfasste sehr rasch viele Gebiete der Weimarer Republik: Am 21. Mai 1924 hatten sich die Betriebsräte des Bornaer und Meuselwitzer Reviers mit den für dessen Beibehaltung streikenden Bergleuten in Sachsen und Schlesien sowie an der Ruhr solidarisch erklärt und die mitteldeutschen Kumpel aufgefordert, die Betriebe auch weiterhin nach acht Stunden Arbeitszeit zu verlassen. Die Streiks in der Textilindustrie weiteten sich von Pößneck auch in andere Standorte wie Gera aus. Gestreikt wurde ebenso in Unternehmen der Gips- und Ziegelindustrie. Mittels Drohungen und Versprechungen, brutalen Polizei-Einsätzen sowie dem Nachgeben auf „Ausgleich“ bedachter Gewerkschaften gelang es schließlich, die Streikfronten aufzuweichen. Doch oftmals sollte solches  Zurückweichen nichts nützen, waren doch beispielsweise 30 % der Pößnecker Textilarbeiter von den Unternehmern wegen ihres Kampfes für den gesetzlich verbrieften Acht-Stunden-Tag gemaßregelt und somit entlassen worden. Selbst am ebenfalls mit der Novemberrevolution als Feiertag erkämpften 1. Mai wurde in allen Betrieben der Stadt gearbeitet, während die Beschäftigten in den Nachbarstädten für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen auf die Straßen gingen. Auch in Ilmenau gingen an diesem Tage beileibe nicht alle Arbeitenden auf die Straße, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, sondern beugten sich dem Druck der Unternehmer. Die Ecke Wenzelsberg/Carl-August-Straße (heute Karl-Zink-Straße) wurde durch Polizisten mit gefälltem Karabiner abgesperrt, um den Demonstrationszug gewaltsam aufzulösen. Für die in der Turnhalle durchgeführte Maikundgebung der KPD hatte „Die Henne“ nur eine von Unsachlichkeiten, Hohn und Häme sowie Beschimpfungen und Beleidigungen geprägte Berichterstattung übrig.

Bleibt noch hinzuzufügen, dass der vom Alliierten Kontrollrat am 26. Januar 1946 erneut eingeführte Acht-Stunden-Tag auch in der Bundesrepublik Deutschland längst wieder aufgeweicht wurde. Das „Arbeitszeitgesetz“ vom 6. Juni 1994 fällt mit seinen Regelungen zur „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ noch weit hinter die 1918 getroffenen Vereinbarungen zurück. In Frankreich dagegen wurde seit der gesetzlichen Einführung am 23. April 1919 nicht mehr am Acht-Stunden-Tag gerüttelt. Dass angesichts rasant gestiegener Arbeitsproduktivität und hoher Unternehmensgewinne weitere Verkürzungen der Arbeitszeit bei nahezu gleichem Lohn möglich und sinnvoll sind, wurde in Österreich schon mit der zwischen 1969 und 1975 erfolgten schrittweisen Verwirklichung der 40-Stunden-Woche nachgewiesen. Mehr noch – während in einzelnen Bereichen der bundesrepublikanischen Industrie sowie der Banken und Behörden die wöchentliche Arbeitszeit seit dem Jahre 2000 sogar bis auf 42 Stunden angeh  oben wurde, gab es in einzelnen Bereichen der österreichischen Industrie schon 1985 Regelungen für eine 38-Stunden-Woche.

 

H.-J. Weise