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Nur Vergesslichkeit?

Wer am 17. August eine mediale Erinnerung an den 60. Jahrestag des KPD-Verbots, eines der schwarzen Flecken in der bundesdeutschen Geschichte, erwartet hatte, war nun freilich Opfer seiner eigenen Illusionen geworden. Dabei zeigt gerade dieses Verbotsverfahren, wie die sonst so betonten rechtsstaatlichen Grundsätze immer dann beiseite geschoben wurden, wenn sie bestimmten politischen Zielen im Wege standen, nachzulesen beim nun völlig unverdächtigen Lexikon WIKIPEDIA: Nachdem der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff (FDP), den 1951 gestellten Verbotsantrag wegen viel zu dürftiger Beweislage abgelehnt hatte, bot sein plötzlicher Tod die Gelegenheit, mit seinem Nachfolger Josef Wintrich (CSU) einen stramm rechtskonservativen Juristen mit der heiklen Aufgabe zu betrauen. Doch auch dem war nicht wohl dabei, weshalb er sich zuvor bei Bundeskanzler Konrad Adenauer die politische und beim Salzburger Jesuiten Gustav Wetter die ideologische Rückendeckung holte. Der Kanzler veranlasste zudem eine Änderung der Gerichtsverfassung, um den von ihm gewollten Verbotsprozess durchsetzen zu können. Das Urteil selbst beruhte nicht auf konkreten Handlungen, sondern auf willkürlicher Interpretation des öffentlich zugänglichen Schriftgutes der Partei. Nach Ermittlungen des Rechtswissenschaftlers Alexander von Brünneck wurden bis zu 500.000 Menschen Opfer politischer Verfolgung wegen wirklichen oder auch nur vermuteten Verstoßes gegen das KPD-Verbot. Das war mehr als das Sechsfache der Mitgliederzahl, die die Partei in ihren besten Zeiten gehabt hatte! Gipfelpunkt politischer Schizophrenie war die gerichtliche Einstufung sämtlicher gesellschaftlicher Organisationen der DDR, eines anderen Staates also, angefangen bei FDGB und FDJ über den DTSB bis hin zu Konsumgenossenschaften und Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), als „Ersatzorganisationen der verbotenen KPD“. Hätte nicht die Initiative namhafter Juristen wie Diether Posser und Gustav Heinemann die gerade noch rechtzeitige Aufhebung des zum DTSB am 14. März 1961 ergangenen Urteils bewirkt, wäre die Teilnahme der DDR-Mannschaft an der Münchener Olympiade 1972 unmöglich gewesen.

H.-J. Weise

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