PRESSEMITTEILUNG Wahlplakat Bühl/Seeber verletzt Neutralitätspflicht

Die Darlegungen der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises (Freies Wort vom 29. 09. 2018) bezüglich der Bewertung des umstrittenen Wahlplakates überzeugen mich nicht.

Denn es ist keinesfalls so, wie die Kommunalaufsicht behauptet, dass nur die Aufschrift, „Als Beauftragter der Stadt Ilmenau empfehle ich Herrn Bühl zu wählen“, den Tatbestand der Verletzung der Neutralitätspflicht erfüllen würde. Vielmehr ist es so, dass es bei diesen oder ähnlich gelagerten Fällen darauf ankommt, im Einzelfall zu prüfen, ich zitiere aus einer Abhandlung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 3 – 3000 – 09/16) : „ … ob die Umstände der Werbung, z. B. durch ihre Aussage, Gestaltung und Verbreitung , so zu interpretieren sind, dass hier der Amtsträger in seiner amtlichen Funktion offenbar mit dem Ziel der Wahlbeeinflussung Werbung für eine bestimmte Wahlentscheidung macht“.

Oder anders gesagt: Ein Bild, das vermutlich mitten in der Woche, am hellerlichten Tag, möglicher Weise sogar während seiner Arbeitszeit, mitten in der Stadt vor einer öffentlichen Einrichtung, der Nelson – Mandela – Brücke, aufgenommen wurde und welches aktuell Herrn Seeber mit weißem Hut und Krawatte zeigt, wie er, vor sich seinen Lieblingskandidaten für das Oberbürgermeisteramt, der dort schon als Oberbürgermeister für Ilmenau  bezeichnet wird und rechts oben steht noch „gemeinsam“ – ein solches Bild ist für die Person des Beauftragten der Stadt keine Privatsache.

Und das hat auch nichts mit Fairness gegenüber den anderen beiden Kandidaten zu tun. Auch das sind Ilmenauer Jungs, die zudem als Stadträte ihre Arbeit machen und da kann man zu jedem stehen wie man will, einer von denen ist im Ehrenamt Feuerwehrmann und der andere trainiert eine Kindermannschaft im Fußball. Das verdient Respekt – in jedem Fall und von Jedem!

 

Eckhard Bauerschmidt (DIE LINKE), Stadtrat der Stadt Ilmenau

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